Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Vollkaskoversicherung ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Eine gute Kfz-Vollkaskoversicherung leistet bei einem Neuwagenkauf bis zu 24 Monate Neupreisentschädigung. Diese sind dann nicht im Leistungsumfang enthalten, wodurch diese Vollkaskovariante in der Regel auch etwas günstiger ist. Je nach Fahrzeugart und SF-Klasse kann eine Vollkasko nur etwas teurer als eine Teilkasko sein. Schutz besteht auch bei Fahrerflucht des Unfallgegners. Bevor Sie sich für ein Versicherungsunternehmen entscheiden, sollten Sie immer einen Preis- und Leistungsvergleich durchführen. Wer eine Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen möchte, sollte zumindest einen Jahreswagen, einen Neuwagen oder ein anderes wertvolles Fahrzeug fahren. Eine Kfz-Vollkaskoversicherung inkludiert in der Regel auch die Leistungen einer Teilkaskoversicherung. Die Kfz-Vollkaskoversicherung lohnt sich auf jeden Fall für Neufahrzeuge. Für die Voll- und die Teilkaskoversicherung kann die Selbstbeteiligung separat festgelegt werden. Eine Vollkaskoversicherung bringt natürlich einige Vorteile mit sich. Die Kfz-Vollkaskoversicherung kann auch mit inkludierter Teilkasko abgeschlossen werden.

Kfz-VollkaskoversicherungEine Kfz-Vollkaskoversicherung wird mit einer Selbstbeteiligung von 150, 300, 500 oder 1.000,- EURO und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Vor allem bei freiwilligen Versicherungen klaffen die Prämien und Leistungen der Versicherer oft weit auseinander. Im Ausnahmefall gibt es auch die Möglichkeit, eine Kfz-Vollkaskoversicherung ohne die Leistungen der Teilkaskoversicherung abzuschließen. Würde man als Fahrzeughalter keine Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen, müsste man im Falle eines selbstverursachten Schadens für die Kosten mit seinem Privatvermögen aufkommen. Sein Fahrzeug Vollkasko zu versichern, kann in vielen Fällen dem Besitzer sehr viel Geld im Schadensfall einsparen. Möchte man somit eine Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen, ist daher in der Regel keine zusätzliche Teilkaskoversicherung nötig. Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Vollkaskoversicherung um zwei Vertragsteile, die Vollkasko und die Teilkasko. Der anteilige Betrag für die Leistungen der Teilkasko kann durch einen Schadensfreiheitsrabatt ausgeglichen werden. Bei der sogenannten Kfz-Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung.

Die Leistungen einer Teilkasko sind grundsätzlich im Versicherungsschutz einer Kfz-Vollkaskoversicherung enthalten

Beachten Sie, dass die gesetzliche Haftpflichtversicherung lediglich die Schäden an anderen Fahrzeugen abdeckt und nicht die eigenen. Als Versicherungsnehmer sollte man wissen, dass Leistungen aus der Kfz-Teilkaskoversicherung nicht zu einer Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes führen. Vollkasko und Teilkasko sind die Klassiker unter den Fahrzeugversicherungen. Die Leistungen einer Teilkaskoversicherung sind hier in der Regel ebenfalls mit eingeschlossen. Mit unserem Tarifrechner können Sie übrigens selbst die Höhe der Selbstbeteiligung festlegen. Denken Sie bei einer eventuellen Selbstbeteiligung daran, dass im Schadenfall der von Ihnen gewählte Betrag immer von Ihnen selbst gezahlt werden muss. Die Kfz-Vollkaskoversicherung deckt mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen an Ihrem Kraftfahrzeug.

Durch die Kaskoreform 2003 wurden Vollkaskoversicherungen teilweise sogar günstiger als Teilkaskomodelle. Eine Kfz-Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn man diese selbst verursacht hat. Die Prämien und die Leistungen der unterschiedlichen Versicherer sollten Sie vor Abschluss näher beleuchten. Möchte man die Prämien für seine Kfz-Vollkaskoversicherung möglichst gering halten, sollte man die Selbstbeteiligung entsprechend erhöhen. Sie wird für alle Schäden abgeschlossen, die am eigenen Fahrzeug entstehen können. Die Selbstbeteiligung steht meist in direktem Zusammenhang mit der Prämiengestaltung. Die Vollkaskoversicherung ist jene Kfz-Versicherung mit dem größten und umfassendsten Schutz. Wurde das Fahrzeug durch eine Bank finanziert, fordert diese mehrheitlich auch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Bei einer Fahrzeugversicherung geht es nicht um die Schuldfrage, sondern um den Wert des Kraftfahrzeugs. Bevor man eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließt, sollte man auf jeden Fall einen Versicherungsvergleich durchführen. Bei einem Gebrauchtwagenkauf kann die Kaufwertentschädigung bis 12 Monate betragen.

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